>>Oppiner Bilderbogen (Ausgabe Nr.3 vom 24.12.2007)<<
Für die Mitglieder des Heimatgeschichtsvereins ist es eine schöne Tradition, passend zum Jahresthema einen Ausflug in geschichtsträchtige Regionen unserer Heimat zu unternehmen. 2007 beschäftigten wir uns mit dem Sachsenspiegel, dem ersten Rechtsbuch in deutscher Sprache.
Unser Ausflug führte uns nach Meisdorf zur Burg Falkenstein, der wohl bekanntesten Burg des Harzes. Weder geschichtlich noch bau- oder kunsthistorisch ist sie besonders bedeutsam. Günstige Umstände haben dazu beigetragen, dass sie trotz einiger Umbauten ihr mittelalterliches Erscheinungsbild bewahrt hat. Die Grafenburg war Mittelpunkt eines Siedlungsgefüges. Der heute bewaldete Burgberg war kahl geschlagen, um unbemerktes Herannahen von Feinden zu vermeiden. Bereits die Gründungsanlage besaß den heutigen Umfang der Burganlage. Zwei Wege führen zur Burg: der Eselweg von der Selke her und der Weg vom Gartenhaus. Zwei Zwinger und sechs Tore dienten dem Schutz der kleinen Kernburg. Die Wehranlagen übertrafen die Wohnanlagen an Aufwand und Größe um ein Vielfaches. So konnte diese Burganlage auch niemals erstürmt werden.Die Grafen von Falkenstein wären wohl wie viele Adelssippen spurlos für die Geschichte geblieben, hätte nicht Hoyer I. seinen Namen an ein Werk gekettet, das die rechtlichen und kulturellen Verhältnisse des deutschen Mittelalters repräsentierte. Um 1140 entstand ein Lehrbuch über Kirchenrecht. Danach erfolgte auf Veranlassung der weltlichen Machthaber eine Verschriftung des herrschenden Gewohnheitsrechts, womit praxiserfahrene Rechtskundige betraut wurden. Graf Hoyer II., Schirmvogt und Richter, benötigte zur Festigung seiner Macht diese Rechtsgrundlage. Seit mindestens 1215 kannte er den edelfreien Schöffen Eike von Repgow. Dieser ist der Verfasser des mittelalterlichen Rechtsbuches "Der Sachsenspiegel". Eine Ausstellung auf der Burg Falkenstein ist diesem bedeutenden Rechtswerk gewidmet.
(W. Ehrhardt)